Der Tafelladen richtet sich ausschließlich an bedürftige Menschen. Die Bedürftigkeit wird individuell und vertraulich geprüft.

Einkaufsberechtigte erhalten einen Ausweis, der bei jedem Besuch des Ladens vorzuzeigen ist. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob die Bedürftigkeit weiterhin vorliegt.

Wer ist einkaufsberechtigt?

  • Alle BürgerInnen, die Leistungen nach SGB II, Leistungen nach SGB XII, Leistungen nach dem AsylBLG beziehen oder wohnsitzlos sind. Diese erhalten bei Vorlage eines gültigen Bescheids eine Einkaufsberechtigung ohne weitere Prüfung der Einkommensverhältnisse.
  • Rentenempfänger, alleinerziehende Mütter oder Väter oder Geringverdiener können nach einer Bedarfsermittlung einen Berechtigungsausweis erhalten.
  • Ihr Wohnort muss Wiesloch, Dielheim, Malsch, Malschenberg, Mühlhausen, Rauenberg oder Rotenberg sein.

Was muss ich mitbringen?

Zur ersten Bedarfsprüfung bringen Sie mit:

  • alle Einkommensnachweise oder Bescheide über SGB II, SGB XII, AsylBLG
  • Kindergeldnachweise
  • Wohngeldbescheid
  • Personalausweis

Selbstverständlich werden alle Angaben vertraulich behandelt, die Mitarbeiter obliegen der Schweigepflicht.

Fragen und Anworten

Kann ich für eine berechtigte Person in Vertretung einkaufen?

Ja, das ist möglich. Dafür braucht es aber eine schriftliche Bestätigung.